Einreichung von Sorgfaltserklärungen über das Internetportal DECLARE

Die Abgabe einer Sorgfaltserklärung kann elektronisch über das Internetportal DECLARE erfolgen.

Foto Tautropfen

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 enthält ein Muster für eine Sorgfaltserklärung. Diese ist (unter Verwendung des DECLARE) an die zuständige Behörde (Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) zu übermitteln. E-Mail

EU-Durchführungsverordnung Nr. 2015/1866 betreffend das Register von Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer und bewährte Verfahren

Auch in Österreich wird zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen das Internetportal DECLARE verwendet. Es besteht keine Verpflichtung für die Nutzer, DECLARE zu nutzen. Es wird jedoch empfohlen, Sorgfaltserklärungen über das Web-Tool einzureichen, wenn genetische Ressourcen verwendet werden, für die die Zugangsregeln gelten.

 Zugang zu DECLARE

Ein Handbuch zur Verwendung von DECLARE einschließlich häufig gestellter Fragen finden Sie unter

Question and answer users.pdf (europa.eu)