Der Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Access and Benefit Sharing - ABS) ist eines der drei grundlegenden Ziele des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen (Convention on Biological Diversity - CBD).

Um diese Verpflichtungen zu konkretisieren, wurde  ein völkerrechtlich bindender Vertrag, das Protokoll von Nagoya (The Nagoya Protocol on Access and Benefit-sharing), verabschiedet.

Informationen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Sorgfaltspflicht für Nutzer:innen i.S.d. Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Umsetzung in Österreich

Österreich hat das Protokoll von Nagoya am 20. Juli 2018 als 108. Vertragsstaat ratifiziert. Seit 18. Oktober 2018 ist Österreich Vertragspartei des Protokolls.