Das Nagoya Protokoll

Das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile wurde im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) am 29. Oktober 2010 verabschiedet. Es trat am 12. Oktober 2014 in Kraft.

Foto Hummel auf Blume

Mit dem Nagoya Protokoll wird Artikel 15 des Übereinkommens, der den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, umgesetzt und genauer ausgeführt. Darüber hinaus enthält das Protokoll Bestimmungen zu traditionellem Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht

Die Grafik erläutert die völkerrechtlichen Regularien.
Relevante völkerrechtliche Regularien

Ziel

Ziel des Nagoya Protokolls ist die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, und zwar durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung, um so zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile beizutragen.

Genetische Ressource ist jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält und von tatsächlichem oder potenziellem Wert ist, inkl. biochemischer Verbindungen, die direkt von genetischen Ressourcen stammen (Art. 2 CBD, Art. 2 Nagoya Protokoll).

Als Nutzung wird das Durchführen von Forschungs- und Entwicklungstätigkeit an der genetischen und/oder biochemischen Zusammensetzung der genetischen Ressourcen, einschließlich durch die Anwendung von Biotechnologie bezeichnet.

Der Zugang zu genetischen Ressourcen bedarf der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung (prior informed consent - PIC) der Vertragspartei, die diese Ressourcen zur Verfügung stellt, sofern diese Vertragspartei nicht anderes bestimmt hat.

Der gerechte Vorteilsausgleich erfolgt zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen (mutually agreed terms - MAT) und soll vertraglich geregelt werden. Diese können monetär aber auch nicht-monetär (Ergebnisse der Forschung, Vorteile aus kommerzieller Nutzung etc.) sein.

Foto Wassertropfen auf Grashalmen

Nationale Anlaufstellen

Die nationalen Anlaufstellen stellen für Antragsteller, die Zugang zu genetischen Ressourcen bzw. sich auf genetische Ressourcen beziehendes traditionelles Wissen anstreben, Informationen zur Verfügung und stehen in Kontakt mit dem CBD-Sekretariat.

Zuständige nationale Behörden

Die zuständigen nationalen Behörden sind in Übereinstimmung mit den geltenden innerstaatlichen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder politischen Maßnahmen für die Gewährung des Zugangs oder gegebenenfalls die Ausstellung eines schriftlichen Nachweises darüber, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind zuständig. Außerdem geben sie Auskunft über die geltenden Verfahren sowie über die Anforderungen für die Erlangung einer auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung als auch über die Vereinbarung einvernehmlich festgelegter Bedingungen. Jede Vertragspartei benennt eine oder mehrere zuständige nationale Behörde(n) für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile.

In Österreich ist die zuständige nationale Behörde das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). E-Mail

ABS Clearing House

Das CBD Sekretariat hat das ABS-Clearing House eingerichtet, ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Umsetzung des Protokolls von Nagoya. Das ABS-Clearing House erleichtert durch die Bereitstellung der relevanten ABS-Informationen den Austausch und die Kommunikation zwischen Nutzern und Bereitstellern. Folgende Informationen werden u.a. zur Verfügung gestellt:

  • Kontaktdaten der nationalen ABS-Anlaufstellen, zuständigen Behörden und Kontrollstellen,
  • bestehende ABS-relevante Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen in den Vertragsstaaten,
  • ABS-Genehmigungen,
  • Webseiten und Datenbanken, inklusive Mustervertragsklauseln sowie Verhaltensregeln und bewährte Verfahren.

Downloads

Nagoya Protokoll (deutschsprachige Übersetzung) 

BGBl. III Nr. 135/2018

Links

Convention on Biological Diversity - CBD 

The Nagoya Protocol on Access and Benefit-sharing (cbd.int)

Parties to the Nagoya Protocol  

ABSCH - Access and Benefit-Sharing Clearing-House

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)