Gesetze, Richtlinien & Konventionen
Nationale Regelungen
Bundesgesetz BGBl I Nr. 36/2019 zur Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya sowie der Verordnung (EU) Nr. 511/2014. Link
Themenverwandte Regelungen
Viele österreichischen Rechtsnormen aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Boden, Naturschutz sowie Regelungen aus dem Patentrecht und dem Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten Regelungen, die sich auf den Zugang zu genetischen Ressourcen, deren Entnahme, Nutzung und Transport beziehen. Auch diesbezügliche Förderungen müssen nun die Anforderungen des Nagoya Protokolls berücksichtigen.
Zusammenfassung der Studie „Gesetzliche Bestimmungen zur Reglementierung des Zugangs zu genetischen Ressourcen ins Österreich“
Zugang zu genetischen Ressourcen – Exemplarische Darstellung bestehender Regelungen in Österreich
Access to genetic resources – selected examples of existing regulations in Austria
Internationale ABS-Regelungen
Die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Compliance-Maßnahmen für Nutzer aus dem Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung in der Union ergebenden Vorteile wurde am 16. April 2014 angenommen. Verordnung (EU) Nr. 511/2014
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 enthält Maßnahmen zu einigen spezifischen Aspekten, wie sie in der ABS-Verordnung der EU vorgesehen sind, insbesondere registrierte Sammlungen, bewährte Verfahren und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer. Sie wurde von der Kommission am 13. Oktober 2015 mit Inkrafttreten am 9. November 2015 angenommen. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
Das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben (Nagoya-Protokoll) im Rahmen des CBD (in Kraft seit Oktober 2014). Protokoll von Nagoya
Internationaler Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft - ITPGRFA
Dieser Vertrag wurde im Rahmen der 31. FAO Konferenz im November 2001 in Rom zum Schutz der globalen, landwirtschaftlichen Artenvielfalt abgeschlossen. Aktuell haben 135 Staaten und die EU den Vertrag ratifiziert. Österreich ist im Jahre 2005 dem Vertrag beigetreten. Dieser regelt den Austausch bestimmter Arten (gem. Anhang I ITPGRFA) mittels Standard Material Transfer Agreement - SMTA. Diese Materialübertragungs-Vereinbarungen gelten als akzeptierter Mechanismus für den Zugang und Vorteilsausgleich im Sinne der EU VO 511/2014. Das gilt auch für andere pflanzengenetische Ressourcen, wenn das Herkunftsland bestimmt hat, dass diese ebenfalls den Vorschriften und Bedingungen des SMTAs unterliegen Damit ist die Sorgfaltspflicht des Nutzers erfüllt. International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture
Rahmenwerk für pandemische Grippeviren der Weltgesundheitsorganisation WHO
Bei Austausch von Influenza Viren mit Pandemie-Potenzial und Zugang zu Impfstoffen können die im Rahmenwerk für pandemische Grippeviren (Pandemic Influenza Preparedness Framework PIPF) festgelegten Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen der WHO anzuwenden sein. Die Bestimmungen der EU VO gelten für genetische Ressourcen, die unter das PIPF fallen nur dann, wenn das Herkunftsland nicht Partner der PIPF ist oder die genetische Ressourcen zu anderen Zwecken verwendet werden sollen. als im PIPF festgelegt. Pandemic Influenza Preparedness (PIP) Framework
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity/CBD) ist das erste völkerrechtlich verbindliche, internationale Abkommen, das Biodiversität (Gene, Arten und Ökosysteme) global und umfassend behandelt. Es ist seit Dezember 1993 in Kraft.