Einreichung von Sorgfaltserklärungen über das Internetportal DECLARE

Die Abgabe einer Sorgfaltserklärung kann elektronisch über das Internetportal DECLARE erfolgen.

Foto Tautropfen

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 enthält ein Muster für eine Sorgfaltserklärung. Diese ist (unter Verwendung des DECLARE) an die zuständige Behörde (Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) zu übermitteln.

EU-Durchführungsverordnung Nr. 2015/1866 betreffend das Register von Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer und bewährte Verfahren

Es wird empfohlen zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen das Internetportal DECLARE zu verwenden. 

 Zugang zu DECLARE

Weitere Informationen zur Verwendung von DECLARE finden Sie unter

Nagoya Protocol HuB - Meine Verpflichtungen