Einreichung von Sorgfaltserklärungen über das Internetportal DECLARE
Die Abgabe einer Sorgfaltserklärung kann elektronisch über das Internetportal DECLARE erfolgen.
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 enthält ein Muster für eine Sorgfaltserklärung. Diese ist (unter Verwendung des DECLARE) an die zuständige Behörde (Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) zu übermitteln. E-Mail
Auch in Österreich wird zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen das Internetportal DECLARE verwendet. Es besteht keine Verpflichtung für die Nutzer, DECLARE zu nutzen. Es wird jedoch empfohlen, Sorgfaltserklärungen über das Web-Tool einzureichen, wenn genetische Ressourcen verwendet werden, für die die Zugangsregeln gelten.
Weitere Informationen zur Verwendung von DECLARE finden Sie unter